Versicherungen bei der Steuererklärung absetzen

Was geht und was geht nicht?

Versicherungen schützen nicht nur vor Schadensersatzzahlungen oder vor den
finanziellen Auswirkungen des Verlustes der Arbeitskraft , sie geben dem eigenen Leben
auch eine gewisse Sicherheit. Wer Versicherungen abgeschlossen hat, kann sich Geld vom
Finanzamt zurückholen . Denn bei der jährlichen Steuererklärung lassen sich einige
Versicherungen von der Steuer absetzen. In diesem Beitrag wird erläutert,

Versicherungen bei der Steuererklärung absetzen

Versicherungen schützen nicht nur vor Schadensersatzzahlungen oder vor den

finanziellen Auswirkungen des Verlustes der Arbeitskraft , sie geben dem eigenen Leben

auch eine gewisse Sicherheit. Wer Versicherungen abgeschlossen hat, kann sich Geld vom

Finanzamt zurückholen . Denn bei der jährlichen Steuererklärung lassen sich einige

Versicherungen von der Steuer absetzen. In diesem Beitrag wird erläutert, welche

Versicherungen dies betrifft und was man bei den Angaben in der Steuererklärung beachten

sollte. Bei der Erklärung selbst ist zu beachten, dass die Angaben zu den meisten

Versicherungen in der “Anlage Vorsorgeaufwand” angegeben werden müssen. Formulare

für diese Erklärung sind zum Beispiel über das Bundesfinanzministerium oder in der

elektronischen Steuererklärung (ELSTER) erhältlich.

 

 

Welche Versicherungen lassen sich nicht von der Steuer absetzen?

 Grundsätzlich sind reine Sachversicherungen, zum Beispiel der Kfz-Kaskoschutz sowie die

Hausrat- oder Gebäudeversicherung, für Privatpersonen nicht von der Steuer absetzbar.

Diese dienen weder der persönlichen Vorsorge noch sind sie ein wichtiger Bestandteil des

eigenen Berufes. Daraus ergibt sich auch die Ausnahme zur Regel: Werden die

Versicherungen genutzt, um zum Beispiel ein Arbeitszimmer gegen Schäden abzusichern,

ist bei der Steuererklärung eine anteilige Absetzbarkeit als Werbungskosten möglich. Dafür

muss das Arbeitszimmer aber auch als solches vom Finanzamt anerkannt sein. Die Höhe

der absetzbaren Versicherungskosten richtet sich dabei nach dem Anteil der Fläche des

Arbeitszimmers an der Fläche der gesamten Wohnung.

 

Welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar?

 Alle Versicherungen, die vom Gesetzgeber als Vorsorgeaufwendungen angesehen

werden, sind steuerlich absetzbar . Unter Vorsorgeaufwendungen fallen alle

Versicherungen, die der Vorsorge für die eigene Gesundheit oder das eigene Einkommen

dienen. Darunter fallen unter anderem die Basiskrankenversicherung, die

Berufsunfähigkeitsversicherung, die Haftpflichtversicherung und die

Pflegeversicherung . Eine umfassende Übersicht, welche Versicherungen absetzbar sind

und wie sie angegeben werden, findet sich am Ende des Artikels.

 

 

Basiskrankenversicherung

 Beiträge zur Krankenversicherung erkennt das Finanzamt in voller Höhe an, solange sie das

normale Leistungsniveau der gesetzlichen Kassen absichern (auch

Basiskrankenversicherung” genannt). Angestellte Beschäftigte können den

Arbeitnehmeranteil, den sie selbst bezahlen, für Ihre Krankenversicherung in Zeile 11 der

Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Auch Privatversicherte können die Beiträge zur

privaten Krankenversicherung absetzen, jedoch nur soweit sie die medizinische

Basisversorgung einer gesetzlichen Krankenkasse abdecken. Zusätzlich lassen sich in

diesem Fall auch Beiträge für den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner sowie die Kinder

absetzen. Eingetragen werden diese in Zeile 23. Sonderleistungen wie

Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer sind nicht voll absetzbar, können aber geltend

gemacht werden. Einen Richtwert zur Höhe der Absetzbarkeit gibt es leider nicht. Für diese

Leistungen ist Zeile 27 vorgesehen. Alle Beiträge zur gesetzlichen oder privaten

Krankenversicherung zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Der

Höchstbetrag , bis zu dem Beiträge absetzbar sind, liegt daher für Arbeitnehmer bei 1.900

Euro und für Selbstständige bei 2.400 Euro im Jahr.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung

 Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) muss zuerst die Frage beantwortet werden,

um was für eine BU es sich konkret handelt. Eigenständige

Berufsunfähigkeitsversicherungen sind in Zeile 49 einzutragen. Auch hier gilt wie bei der

Krankenversicherung: Nur Beiträge bis zu einer Höchstgrenze von 1.900 bzw. 2.400 Euro

sind absetzbar und zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Ist die BU als

Zusatzversicherung zu einer Basisrente, zum Beispiel in Kombination mit einer

Rürup-Rente , abgeschlossen worden, muss der gesamte Betrag des Kombivertrages in

Zeile 7 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden. In diesem Fall liegt die Grenze

der absetzbaren Beiträge bei 82% der entrichteten Beiträge.

 

Haftpflichtversicherung

 Der Gesetzgeber belohnt den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, da mit dieser

finanzieller Schaden an Dritten entschädigt wird und diese nicht selbst dafür aufkommen

müssen. Aus steuerrechtlicher Sicht wird diese ebenso wie die bisher genannten

Versicherungen als Vorsorgeaufwendung gesehen. Dabei spielt es keine Rolle, welchem

Zweck die Haftpflichtversicherung dient. Eine private Haftpflicht ist genauso absetzbar wie

eine Hunde- oder Pferdehaftpflicht oder eine Jagdhaftpflicht. Auch die Kfz-Haftpflicht ist

absetzbar, der Beitragsteil für einen Kaskoschutz jedoch nicht. In Zeile 50 der Anlage

Vorsorgeaufwendung kann daher die Gesamtsumme der Beiträge aller

Haftpflichtversicherungen eingetragen werden.

 

Pflegeversicherung

 Auch bei der Pflegeversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese in der

Steuererklärung geltend zu machen. Der Arbeitnehmerbeitrag zur Pflegeversicherung wird

in Zeile 13 eingetragen. Sollte das eigene Gehalt über der sogenannten

Versicherungspflichtgrenze liegen (für 2017 liegt diese bei 57.600 Euro brutto), kann der

Anteil an der privaten Pflegeversicherung geltend gemacht werden. Dafür ist Zeile 24

vorgesehen. Bei einer Pflege-Zusatzversicherung besteht ebenfalls die Möglichkeit, den

Jahresbeitrag in Zeile 28 der Anlage abzusetzen.

 

Fazit

 Es gibt viele Wege von Versicherungen zu profitieren. Sie schützen nicht nur vor Kosten

oder dem Verdienstausfall , man kann mit ihnen auch jährlich Geld sparen, indem man die

Beiträge steuerlich geltend macht und so einen Teil zurückerhält. Achten muss man lediglich

darauf, dass Sachversicherungen in der Regel nicht absetzbar sind, solange sie nicht zur

Ausübung des eigenen Berufes benötigt werden. Vorsorgeversicherungen, wie zum

Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung, können hingegen bis zu einer bestimmten

Höchstgrenze steuerlich geltend gemacht werden.

 

 

Tabelle: Steuerlich absetzbare Versicherungen und Ort der Angabe in Steuererklärung

 

VersicherungHinweiseZeile in “Anlage
Vorsorgeaufwand”
Basisrente (Rürup-Versicherung)7
Berufshaftpflichtversicherungbei Angestellten46
Berufsunfähigkeitsversicherungeigenständig
als Zusatzversicherung
49
7
Haftpflichtversicherung50
Kapital-Lebensversicherungnur bei vor 2005
abgeschlossenen Verträgen
57
KfZ-Versicherungohne Kasko-Anteil50
Krankenversicherunggesetzlich
privat
Krankenzusatzversicherung
11
23
22
Pflegeversicherunggesetzlich
privat
Pflegezusatzversicherung
13
24
28
Reisekrankenversicherunggesetzlich
privat
22
27
Riester-Rente4-9
Risikolebensversicherung50
Unfallversicherung50
Sterbegeldversicherungnur bei vor 2005
abgeschlossenen Verträgen
50
Tierhalter-Haftpflichtversicherung50


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Matthias Gottschalk arbeitet in der Online-Redaktion des InsurTech-Startups Getsurance . Als

Versicherungsportal gestartet, hat sich Getsurance auf den wichtigen Bereich der

Lebensversicherungen spezialisiert und dazu die erste Online-Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung entwickelt. Gleichzeitig entwickelt das Unternehmen eigene modulare

Versicherungsprodukte und informiert vor allem junge Kunden über Versicherungen mit fachlich

fundierten Ratgebertexten.

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