Steuerjahr 2021 - Aktuelle Änderungen und Auswirkungen für den Steuerzahler

Wie in jedem Jahr hat die Bundesregierung auch für das Jahr 2021 viele Steueränderungen beschlossen, die für die Bundesbürger mit einer geringeren Steuerbelastung verbunden sind.
Auf welche Steueränderungen müssen sich die Steuerzahler im Detail einstellen und welche Steuerersparnisse ergeben sich hieraus?

Steuerjahr 2021 - Aktuelle Änderungen und Auswirkungen für den Steuerzahler

Vom Gesetzgeber beschlossene Steueränderungen für das Jahr 2021

Auch für das Steuerjahr 2021 hat der Gesetzgeber eine Anhebung des Grundfreibetrages beschlossen. Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum sichern. Wer ein jährliches Einkommen erzielt, das unterhalb dieser Grenze liegt, braucht keine Steuern zu bezahlen. Für das Jahr 2021 wurde ein Grundfreibetrag von 9.408 Euro auf 9,744 Euro angehoben.

Schon im Jahr 2019 hat der Deutsche Bundestag die Abschaffung des Solidaritätszuschlags zum 01. Januar 2021 beschlossen. Nur private Haushalte, die ein jährlich zu versteuerndes Einkommen von über 61.717 Euro erzielen, und Unternehmen, die hohe Gewinne erwirtschaften, müssen weiter die Abgabe leisten.

Familien mit Kindern profitieren davon, dass der Gesetzgeber das Kindergeld um 15 Euro pro Kind angehoben hat. Für das erste Kind wurde das Kindergeld z. B. von 204 Euro auf 215 Euro monatlich angehoben.

Mit der Erhöhung des Kindergeldes wurde auch eine Erhöhung des Kinderfreibetrages auf 7.812 Euro beschlossen. Die Summe steht beiden Elternteilen gemeinsam zu.

Kindergeld und Kinderfreibetrag können nicht nebeneinander in Anspruch genommen werden. Vielmehr prüft das Finanzamt bei Abgabe der Einkommensteuererklärung im Rahmen einer internen Verrechnung, was sich günstiger für den Steuerzahler auswirkt.

Für das Jahr 2021 hat der Gesetzgeber eine Anhebung der Behindertenpauschbeträge vorgesehen. Der Pauschbetrag orientiert sich an dem Grad der Behinderung (GdB), welcher in dem Ausweis der schwerbehinderten Person vermerkt ist. Bei einem GdB von 60 % können z. B. 1.440 Euro als Sonderausgaben von der zu zahlenden Steuer abgezogen werden.

Wie die Steuerzahler von den Steueränderungen profitieren

Schon für das Steuerjahr 2020 gab es im Zusammenhang mit der Corona-Krise für Familien einen einmaligen Bonus von 300 Euro. Dieser Bonus stand allen Familien zu, die für ihre Kinder Kindergeld beanspruchen können. Der Bonus ist einkommensunabhängig. Er wird pro Kind gewährt und in Höhe von 150 Euro auch im Jahr 2021 ausbezahlt. Wer 2 Kinder hat bekommt einen Bonus von 300 Euro.

Elternteile, die ihre Kinder alleine erziehen, profitieren nicht nur von dem Familienbonus und dem Kindergeld. Zusätzlich hat die Regierungskoalition den Freibetrag für Alleinerziehende von 1.908 Euro auf 4.000 Euro angehoben.

Die Tatsache, dass viele Arbeitnehmer ihre berufliche Tätigkeit in die eigenen vier Wände verlegt haben, honoriert der Gesetzgeber mit der Homeoffice-Pauschale. Pro Arbeitstag im Homeoffice kann der Steuerzahler 5 Euro als Werbungskosten bei der Erstellung seiner privaten Steuererklärung abziehen. Als Maximalbetrag hat der Gesetzgeber 600 Euro vorgesehen.

Viele Arbeitnehmer müssen einen weiteren Weg bis zu ihrer Arbeitsstelle in Kauf nehmen. Als Ausgleich hat der Gesetzgeber die Pendlerpauschale eingeführt. Der Steuerzahler kann für jeden Kilometer der einfachen Entfernung 0,30 Euro absetzen. Ab dem 21. Kilometer wird die Pendlerpauschale auf 0,35 Euro angesetzt.

Eine weitere Steuerersparnis betrifft die Steuerzahler, die eine Tätigkeit als Übungsleiter oder ein Ehrenamt ausüben. Der Freibetrag für Übungsleiter wurde von 2.400 Euro auf 3.000 Euro angehoben. Die Pauschale für das Ehrenamt liegt nun bei 840 Euro (vorher 720 Euro). Hilfreich ist in diesem Zusammenhang auch der über Haufe herausgegebene Ratgeber „Steuern sparen 2021 leicht gemacht“. Hier wäre zudem eine Steuersoftware beigelegt, die bei der Erstellung der Steuererklärung nützlich sein wird.

 

Bildnachweis: https://pixabay.com/de/photos/finanzamt-buchhaltung-abrechnung-233345/

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