Versicherungen bei der Steuererklärung absetzen
Was geht und was geht nicht?
Versicherungen schützen nicht nur vor Schadensersatzzahlungen oder vor den
finanziellen Auswirkungen des Verlustes der Arbeitskraft , sie geben dem eigenen Leben
auch eine gewisse Sicherheit. Wer Versicherungen abgeschlossen hat, kann sich Geld vom
Finanzamt zurückholen . Denn bei der jährlichen Steuererklärung lassen sich einige
Versicherungen von der Steuer absetzen. In diesem Beitrag wird erläutert,

Versicherungen schützen nicht nur vor Schadensersatzzahlungen oder vor den
finanziellen Auswirkungen des Verlustes der Arbeitskraft , sie geben dem eigenen Leben
auch eine gewisse Sicherheit. Wer Versicherungen abgeschlossen hat, kann sich Geld vom
Finanzamt zurückholen . Denn bei der jährlichen Steuererklärung lassen sich einige
Versicherungen von der Steuer absetzen. In diesem Beitrag wird erläutert, welche
Versicherungen dies betrifft und was man bei den Angaben in der Steuererklärung beachten
sollte. Bei der Erklärung selbst ist zu beachten, dass die Angaben zu den meisten
Versicherungen in der “Anlage Vorsorgeaufwand” angegeben werden müssen. Formulare
für diese Erklärung sind zum Beispiel über das Bundesfinanzministerium oder in der
elektronischen Steuererklärung (ELSTER) erhältlich.
Welche Versicherungen lassen sich nicht von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich sind reine Sachversicherungen, zum Beispiel der Kfz-Kaskoschutz sowie die
Hausrat- oder Gebäudeversicherung, für Privatpersonen nicht von der Steuer absetzbar.
Diese dienen weder der persönlichen Vorsorge noch sind sie ein wichtiger Bestandteil des
eigenen Berufes. Daraus ergibt sich auch die Ausnahme zur Regel: Werden die
Versicherungen genutzt, um zum Beispiel ein Arbeitszimmer gegen Schäden abzusichern,
ist bei der Steuererklärung eine anteilige Absetzbarkeit als Werbungskosten möglich. Dafür
muss das Arbeitszimmer aber auch als solches vom Finanzamt anerkannt sein. Die Höhe
der absetzbaren Versicherungskosten richtet sich dabei nach dem Anteil der Fläche des
Arbeitszimmers an der Fläche der gesamten Wohnung.
Welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar?
Alle Versicherungen, die vom Gesetzgeber als Vorsorgeaufwendungen angesehen
werden, sind steuerlich absetzbar . Unter Vorsorgeaufwendungen fallen alle
Versicherungen, die der Vorsorge für die eigene Gesundheit oder das eigene Einkommen
dienen. Darunter fallen unter anderem die Basiskrankenversicherung, die
Berufsunfähigkeitsversicherung, die Haftpflichtversicherung und die
Pflegeversicherung . Eine umfassende Übersicht, welche Versicherungen absetzbar sind
und wie sie angegeben werden, findet sich am Ende des Artikels.
Basiskrankenversicherung
Beiträge zur Krankenversicherung erkennt das Finanzamt in voller Höhe an, solange sie das
normale Leistungsniveau der gesetzlichen Kassen absichern (auch
“ Basiskrankenversicherung” genannt). Angestellte Beschäftigte können den
Arbeitnehmeranteil, den sie selbst bezahlen, für Ihre Krankenversicherung in Zeile 11 der
Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Auch Privatversicherte können die Beiträge zur
privaten Krankenversicherung absetzen, jedoch nur soweit sie die medizinische
Basisversorgung einer gesetzlichen Krankenkasse abdecken. Zusätzlich lassen sich in
diesem Fall auch Beiträge für den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner sowie die Kinder
absetzen. Eingetragen werden diese in Zeile 23. Sonderleistungen wie
Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer sind nicht voll absetzbar, können aber geltend
gemacht werden. Einen Richtwert zur Höhe der Absetzbarkeit gibt es leider nicht. Für diese
Leistungen ist Zeile 27 vorgesehen. Alle Beiträge zur gesetzlichen oder privaten
Krankenversicherung zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Der
Höchstbetrag , bis zu dem Beiträge absetzbar sind, liegt daher für Arbeitnehmer bei 1.900
Euro und für Selbstständige bei 2.400 Euro im Jahr.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) muss zuerst die Frage beantwortet werden,
um was für eine BU es sich konkret handelt. Eigenständige
Berufsunfähigkeitsversicherungen sind in Zeile 49 einzutragen. Auch hier gilt wie bei der
Krankenversicherung: Nur Beiträge bis zu einer Höchstgrenze von 1.900 bzw. 2.400 Euro
sind absetzbar und zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Ist die BU als
Zusatzversicherung zu einer Basisrente, zum Beispiel in Kombination mit einer
Rürup-Rente , abgeschlossen worden, muss der gesamte Betrag des Kombivertrages in
Zeile 7 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden. In diesem Fall liegt die Grenze
der absetzbaren Beiträge bei 82% der entrichteten Beiträge.
Haftpflichtversicherung
Der Gesetzgeber belohnt den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, da mit dieser
finanzieller Schaden an Dritten entschädigt wird und diese nicht selbst dafür aufkommen
müssen. Aus steuerrechtlicher Sicht wird diese ebenso wie die bisher genannten
Versicherungen als Vorsorgeaufwendung gesehen. Dabei spielt es keine Rolle, welchem
Zweck die Haftpflichtversicherung dient. Eine private Haftpflicht ist genauso absetzbar wie
eine Hunde- oder Pferdehaftpflicht oder eine Jagdhaftpflicht. Auch die Kfz-Haftpflicht ist
absetzbar, der Beitragsteil für einen Kaskoschutz jedoch nicht. In Zeile 50 der Anlage
Vorsorgeaufwendung kann daher die Gesamtsumme der Beiträge aller
Haftpflichtversicherungen eingetragen werden.
Pflegeversicherung
Auch bei der Pflegeversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese in der
Steuererklärung geltend zu machen. Der Arbeitnehmerbeitrag zur Pflegeversicherung wird
in Zeile 13 eingetragen. Sollte das eigene Gehalt über der sogenannten
Versicherungspflichtgrenze liegen (für 2017 liegt diese bei 57.600 Euro brutto), kann der
Anteil an der privaten Pflegeversicherung geltend gemacht werden. Dafür ist Zeile 24
vorgesehen. Bei einer Pflege-Zusatzversicherung besteht ebenfalls die Möglichkeit, den
Jahresbeitrag in Zeile 28 der Anlage abzusetzen.
Fazit
Es gibt viele Wege von Versicherungen zu profitieren. Sie schützen nicht nur vor Kosten
oder dem Verdienstausfall , man kann mit ihnen auch jährlich Geld sparen, indem man die
Beiträge steuerlich geltend macht und so einen Teil zurückerhält. Achten muss man lediglich
darauf, dass Sachversicherungen in der Regel nicht absetzbar sind, solange sie nicht zur
Ausübung des eigenen Berufes benötigt werden. Vorsorgeversicherungen, wie zum
Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung, können hingegen bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze steuerlich geltend gemacht werden.
Tabelle: Steuerlich absetzbare Versicherungen und Ort der Angabe in Steuererklärung
Versicherung | Hinweise | Zeile in “Anlage Vorsorgeaufwand” |
---|---|---|
Basisrente (Rürup-Versicherung) | 7 | |
Berufshaftpflichtversicherung | bei Angestellten | 46 |
Berufsunfähigkeitsversicherung | eigenständig als Zusatzversicherung | 49 7 |
Haftpflichtversicherung | 50 | |
Kapital-Lebensversicherung | nur bei vor 2005 abgeschlossenen Verträgen | 57 |
KfZ-Versicherung | ohne Kasko-Anteil | 50 |
Krankenversicherung | gesetzlich privat Krankenzusatzversicherung | 11 23 22 |
Pflegeversicherung | gesetzlich privat Pflegezusatzversicherung | 13 24 28 |
Reisekrankenversicherung | gesetzlich privat | 22 27 |
Riester-Rente | 4-9 | |
Risikolebensversicherung | 50 | |
Unfallversicherung | 50 | |
Sterbegeldversicherung | nur bei vor 2005 abgeschlossenen Verträgen | 50 |
Tierhalter-Haftpflichtversicherung | 50 |
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Matthias Gottschalk arbeitet in der Online-Redaktion des InsurTech-Startups Getsurance . Als
Versicherungsportal gestartet, hat sich Getsurance auf den wichtigen Bereich der
Lebensversicherungen spezialisiert und dazu die erste Online-Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung entwickelt. Gleichzeitig entwickelt das Unternehmen eigene modulare
Versicherungsprodukte und informiert vor allem junge Kunden über Versicherungen mit fachlich
fundierten Ratgebertexten.