Steuern sparen - 5 wichtige Tipps

Wer Geld sparen will, der sollte sich zuerst die Ausgabenseite näher ansehen. Hier wird man wohl schnell zu dem Ergebnis kommen, dass man eine relativ hohe Steuerlast tragen muss. Mit ein paar Tipps und Tricks kann man diese jedoch deutlich reduzieren.

Steuern sparen - 5 wichtige Tipps

Tipp Nummer 1: Die Kosten der Kinderbetreuung berücksichtigen

Ob Kindergarten, Babysitter, Hort, Nanny oder auch Au-Pair - pro Jahr kann man hier maximal 4.000 Euro an Steuern sparen, sofern es sich um zwei Drittel der Gesamtkosten handelt. Fahrtkosten sind hier ebenfalls anzurechnen - nämlich 30 Cent pro Kilometer. Die Kinderbetreuungskosten sollten also durchaus angegeben werden.

Tipp Nummer 2: Das Ehrenamt

Der Staat fördert soziales Engagement. Hier gibt es nämlich den sogenannten Übungsleiterfreibetrag, mit dem pro Jahr ein Ersparnis von 2.400 Euro erzielt werden kann. Dieser Übungsleiterfreibetrag gilt für Chorleiter, Trainer, Feuerwehrausbildner oder auch VHS-Lehrer. Für Schatzmeister, Platz- oder Kassenwarte, Tierpfleger wie Schiedsrichter gibt es hingegen 720 Euro/Jahr.

Tipp Nummer 3: Spenden und Mitgliedsbeträge berücksichtigen

Spenden wie auch Mitgliedsbeiträge fallen unter die Kategorie der beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben. Sofern im Zuge der Steuererklärung die entsprechenden Nachweise miteingereicht werden, können diese Kosten sehr wohl Berücksichtigung finden. Spenden sowie Beiträge, die einen Wert von 200 Euro nicht übersteigen, können mit einer „vereinfachten Nachweispflicht“ nachgewiesen werden.

Tipp Nummer 4: Der Studienkredit

Obwohl die Rückzahlungen von Bafög nicht von der Steuer absetzbar sind, so gibt es doch gute Nachrichten für all jene, die sich für einen Studienkredit entschieden haben. Denn die Rückzahlungszinsen können hier sehr wohl in der Steuererklärung angeführt werden.

Tipp Nummer 5: Der Bitcoin

Aufgrund der Tatsache, dass sich immer mehr private Anleger mit alternativen Investments befassen, ist der Kryptomarkt immer stärker in den Mittelpunkt der Gesellschaft gerückt. Da es für klassische Sparprodukte keine Zinsen mehr gibt, darf man nicht überrascht sein, dass vermehrt in den Bitcoin - oder auch in andere Kryptowährungen - investiert wird. Auch wenn die Gefahren nicht unterschätzt werden sollten. Denn starke Schwankungen sind immer möglich. Verluste können daher keinesfalls ausgeschlossen werden.

Wer über Bitcoin Profit investiert oder auch Coins über eine bestimmte Plattform kauft, sollte aber nicht nur wissen, dass Verluste möglich sind, sondern sich einen Überblick verschaffen, wie etwaige Gewinne versteuert werden müssen.

Zunächst ist festzuhalten, dass es hier keine Kapitalertragsteuer oder Abgeltungsteuer gibt. Dies deshalb, weil Gewinne, die mit digitalen Währungen verbucht werden, nicht unter „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ fallen. Das heißt, Kryptowährungen befinden sich nicht auf derselben Stufe wie Aktien. Hier geht es um „sonstige Einkünfte“. In § 22 Einkommensteuergesetz wird geregelt, dass hier der persönliche Steuersatz zur Anwendung gelangt - dieser beträgt maximal 45 Prozent (Reichensteuersatz).

Jedoch kann man natürlich auch „steuerschonend“ mit Kryptowährungen handeln. Hier bewegt man sich aber nicht im gesetzwidrigen Bereich - denn es geht um die einjährige Spekulationsfrist. Wer Coins erwirbt und diese länger als ein Jahr in seinem Depot belässt, der muss den Gewinn nicht versteuern.

Des Weiteren darf man nicht außer Acht lassen, dass es eine Freigrenze von 600 Euro gibt - wer also innerhalb der 1 Jahres-Frist seine Coins verkauft und einen Gewinn von unter 600 Euro erzielt, der muss diesen ebenfalls nicht versteuern lassen. Jedoch ist zu beachten, dass es sich hier um alle Veräußerungsgewinne - auch jene, die nicht mit dem Verkauf Kryptowährungen erzielt wurden - handelt. Übersteigen alle Veräußerungsgewinne die 600 Euro-Grenze, so ist der gesamte Betrag zu versteuern. Würde es sich um einen Freibetrag handeln, so wären die ersten 600 Euro steuerfrei.

Bei Unsicherheit: Den Steuerberater kontaktieren

Aufgrund der Tatsache, dass mit ein Tipps und Tricks die Steuerlast reduziert werden kann, sollte man im Zuge seiner Steuererklärung auf alle möglichen Details achten. Wer unsicher ist, kann sich auch dahingehend von einem Steuerberater helfen lassen.

Wer sein Geld in Kryptowährungen investiert hat, sollte jedoch darauf achten, dass es sich um einen Steuerberater handelt, der sich in diesem Bereich auch auskennt. Das heißt, man sollte schon im Vorfeld in Erfahrung bringen, ob und inwiefern der Steuerberater schon einmal etwas mit Bitcoin und Konsorten zu tun hatte.

Bilder:
https://pixabay.com/de/photos/rechner-die-hand-berechnen-count-428294/
https://pixabay.com/de/photos/bitcoin-kryptogeld-btc-w%C3%A4hrung-2868703/

Empfehlen Sie den Artikel weiter!
Folgen Sie uns auf